Technische Bestimmungen des DMSB für
Speedkarts Stand 02/2018
9.1 Fahrerausrüstung
Jeder Fahrer muss zweckentsprechende Kleidung tragen.
Festes Schuhwerk, geschlossene,
den ganzen Körper bedeckende Kleidung, feste Handschuhe und Schutzhelme mit
geschlossenen Visier oder Crosshelme mit Brille sind vorgeschrieben. Nackenstützen ( Polster
zwischen Schultern und Helmunterkante ) und Protektorwesten sind ebenfalls vorgeschrieben.
9.2 Rahmen
Der Rahmen muss
grundsätzlich von einem anerkannten Chassis-Hersteller gebaut worden
sein. Eigenbauten sind nicht zugelassen. Bei Mehrzylindermotoren darf der Rahmen unterhalb
des Motors verlängert und verbreitert werden. Es ist aus Gründen der Stabilität darauf zu
Achten, das die Verlängerung aus Vollmaterial oder dickwandigen Rohr besteht. Auch muss die
Verlängerung einige Zentimeter in das Rahmenrohr eingesteckt werden. Die Ausführung der
Verlängerung muss an Stabilität der Motorleistung angepasst sein. An dem Rahmen müssen ein
Frontspoiler, ein rechtes und ein linkes Seitenteil aus Kunststoff fest montiert sein. Hinten
muss der Rahmen mit einer Stoßstange oder einem Unterfahrschutz aus Metall versehen sein.
9.3 Bremsen
Mechanisches oder hydraulisches Funktionsprinzip, wobei mindestens eine funktionsfähige
Bremse auf der Hinterachse wirken muss. Zusätzlich sollte die Bremse durch ein Stahlseil
gesichert sein. Darüber hinaus ist die Art der Bremse freigestellt.
9.4 Auffahrschutz
In allen Klassen ist ein Auffahrschutz hinten vorgeschrieben. Die max. Breite des Schutzes darf
die Breite des Karts an der Hinterachse nicht überschreiten. Der Auffahrschutz kann aus
Metallrohr oder aus einem, im Kartsport üblichen, hinteren Kunststoff-Auffahrschutz bestehen.
Der Auffahrschutz muss mind. 12 cm hoch sein. Bei Metallrohr dürfen keine offenen Rohrenden
oder scharfe Kanten vorhanden sein. Der Auffahrschutz muss eine sichere Befestigung an der
rechten und linken Seite am Rahmen aufweisen. Ziel des hinteren Auffahrschutzes ist es, bei
Auffahrunfällen ein über einander fahren der Räder zu vermeiden. Die Stabilität des
Auffahrschutzes muss dementsprechend ausgelegt sein.
9.5 Kettenschutz
In allen Klassen ist ein Kettenschutz vorgeschrieben.
9.6 Abmessungen
Folgende Gesamtbreiten dürfen nicht überschritten werden:
Hinterachse 140 cm / Vorderachse 127 cm
9.7
Reifen
In den Klassen V1 bis V3 ist die Wahl der Reifen freigestellt. In den übrigen Klassen sind
ausschließlich Regenreifen oder geeignete Profilreifen zugelassen. Der Reifendurchmesser und
die Reifenbreite sind freigestellt.
9.7.1 Es sind auf Speedway- und Sandbahnen 5 Zoll- und 6 Zoll-Kartregenreifen zu verwenden.
Es dürfen auf der Vorderachse auch 5 Zoll Eisrace verwendet werden. Auf Grasbahn dürfen
auf der Hinterachse 5 Zoll Eisrace- Zwillinge verwendet werden. Es sind keine im Durchmesser größere Reifen als der 5 Zoll Eisrace zugelassen. Außerdem sind Ballonreifen nicht zulässig.
9.8 Schmutzfänger
Bei allen Karts mit einer Motorleistung über 10 PS müssen hinter den Hinterrädern
Schmutzfänger montiert sein, die den von den Hinterrädern hochgewirbelten Bahnbelag
auffangen bzw. den entsprechenden Belagstrahl möglichst niedrig halten. Das Funktionsprinzip
ist das der Dirt- Deflektoren im Bahnsport.
9.9
Startnummer und Startnummerntafel
Es müssen auf dem Frontschild und auf dem rechten Seitenkasten Startnummern angebracht
werden.
9.10 Notausschalter
In allen Klassen ist ein sog. Notausschalter für den Motor mit Abreißleine am Handgelenk
vorgeschrieben. Dieser Notausschalter kann als alleiniger Motorausschalter oder in Verbindungmit anderen Motorausschaltern wirken. Das Abreisband muss am Handgelenk des Fahrers
befestigt sein.
9.11 Die gemessene Lautstärke am Auspuff darf nicht mehr als 112 dB (A) betragen.
9.12 Ein Speedkart darf das Mindestgewicht von 170 kg nicht unterschreiten.
Wettbewerbsbestimmungen Bahnsport 2015
18. Zusätzliche Bestimmungen Sonderklassen
( Shorttrack / Flattrack / Enduro / Speedkart / Quads )
18.1 Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit einer gültigen DMSB A-, B-, V- oder C- Lizenz sowie die dem Status der Veranstaltung / Klassen entsprechenden Lizenzen anderer Föderationen.
18.2.1 Für Fahrer unter 18 Jahre gilt ( alle Klassen außer Speedkarts )
-- max. 250 ccm / 2 Takt
-- max. 450 ccm / 4- Takt Motoren
-- kein Doppelstart in den Quadklassen
18.2.2 Ausschließlich für die Speedkarts gilt für Fahrer zwischen 16 und 18 Jahren :
-- max. 250 ccm / 2- Takt- Motor
-- max. 500 ccm / 4- Takt- Motor ( max. 50 PS , kein Bahnsport- Motor )
18.3 Die Klasseneinteilung einschl. der Altersfestlegung sowie die Durchführungsfestlegung
( Laufschema, Training, Rennen, Startaufstellung, Rundenzahl, Punktevergabe, etc. ) werden in der Ausschreibung festgelegt.
18.4 Zugelassen werden in allen Klassen nur Motorräder / Quads / Speedkart, die unter Beachtung der technischen Bestimmung der FIM für Supermoto bzw. Motocross und Enduro ( sofern nicht explizit geregelt ) getroffene Festlegung entsprechen.
18.5 Die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge kann die im Bahnabnahmeprotokoll getroffene Festlegung
-- für Solomotorräder um 100%
-- für Quads die im Bahnabnahmeprotokoll für Seitenwagenmotorräder festgelegte Kapazität um 100% überschreiten.
Hinweis: Für Speedkarts gelten die gleichen Festlegungen des Bahnabnahmeprotokolls wie für Quads. Bei der Startaufstellung der Klassen stehen in jeder Reihe die gemäß Bahnabnahmeprotokoll zulässige Anzahl der Fahrer.
Der Abstand zwischen den Startreihen beträgt 5 Meter.
18.6 Ehrenpreise
Die drei erstplatzierten Fahrer jeder Klasse bekommen einen Ehrenpreis.
Aktualisiert 07.11.2016
Quelle www. dmsb.de Technik/Reglement